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   OLG Karlsruhe, 13.02.1992 - 14 W 52/91, 4 T 217/91   

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https://dejure.org/1992,6179
OLG Karlsruhe, 13.02.1992 - 14 W 52/91, 4 T 217/91 (https://dejure.org/1992,6179)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.02.1992 - 14 W 52/91, 4 T 217/91 (https://dejure.org/1992,6179)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Februar 1992 - 14 W 52/91, 4 T 217/91 (https://dejure.org/1992,6179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines amtsgerichtlichen Beschlusses zur Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen eines Gemeinschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 830
  • ZIP 1992, 417
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZB 225/07

    Beschwerde gegen Insolvenzverfahrenseröffnung

    c) Aus der Gesellschaftsorgane ohne Rücksicht auf eine Unzulänglichkeit der Masse treffenden Insolvenzantragspflicht kann nicht auf eine Befugnis geschlossen werden, die beantragte Verfahrenseröffnung wegen Masselosigkeit anzugreifen (OLG Celle ZIP 1999, 1605 f; OLG Stuttgart NZI 1999, 491, 492; LG München II ZIP 1996, 1952, 1953; FK-InsO/Schmerbach, 4. Aufl. § 34 Rn. 20; a.A. OLG Bamberg ZIP 1983, 200; OLG Karlsruhe ZIP 1989, 1070, 1071; 1992, 417, 418).
  • LG Karlsruhe, 02.08.2002 - 11 T 31/02

    Insolvenzverfahren: Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Eröffnungsbeschlusses;

    Im übrigen erscheint bereits zweifelhaft, ob die Schuldnerin ihre Beschwerde zulässigerweise damit begründen könnte, der Eröffnungsbeschluss hätte gemäß § 26 InsO mangels Masse zurückgewiesen werden müssen (nach OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.02.1992 zum Antrag auf Konkurseröffnung, NJW-RR 1992, 830, unzulässig).
  • LG Frankfurt/Oder, 22.12.2005 - 19 T 825/05

    Ablehnung eines vom Gericht bestellten Sachverständigen bei Besorgnis der

    Demgegenüber wird in der Rechtsprechung und Teilen der Literatur vertreten, dass eine sofortige Beschwerde des Antragstellers bei einem Eigenantrag nur dann zulässig sei, wenn neben der materiellen auch eine formelle Beschwer vorliege (vgl. OLG Celle, NZI 1999, 493; OLG Stuttgart, NZI 1999, 491, 492; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 830; LG Frankfurt a.M., NJW-RR 1998, 228).
  • LG Frankfurt/Main, 08.07.1997 - 9 T 397/97
    Im übrigen hat es dabei zu verbleiben, daß ein Gemeinschuldner, der selbst die Eröffnung des Konkursverfahrens über sein Vermögen beantragt hat, durch einen entsprechenden Beschluß nur in Ausnahmefällen beschwert ist (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 830), nicht zuletzt deshalb, um der Förderung verfahrenswidriger Ziele nicht Vorschub zu leisten ... .
  • LG München II, 04.11.1996 - 7 T 6168/96

    Eröffnung des Konkursverfahrens; Abweisung des Konkurseröffnungsantrags mangels

    Diese Auffassung, die das OLG Karlsruhe (14. Zivilsenat) in einer neueren Entscheidung (ZIP 92, 417 = NJW-RR 92, 830/831) für den Konkurs einer natürlichen Person vertreten hat, erscheint für den Konkurs einer GmbH zumindest in gleicher Weise zutreffend.
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